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16.11.2018
Jörn Oltmann, Baustadtrat und stellv. Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg
Waltraud G.
Odenwaldstraße 1 / Ecke Stubenrauchstraße, 12161 Berlin

Odenwaldstraße/Ecke Stubenrauchstraße, 12161 Berlin

Pressemitteilung Nr. 529 von Jörg Oltmann (Baustadtrat und stellv. Bezirksbürgermeister (2016-2021), Bezirksbürgermeister von Tempelhof-Schöneberg (2021-2026)): Der Handlungsbedarf ist gewaltig, die Handlungsmöglichkeiten sind begrenzt. Seit mehr als 15 Jahren verkommt das leer stehende Wohnhaus in der Odenwaldstraße/Ecke Stubenrauchstraße immer mehr, die Anwohnenden sehen hilflos zu, fragen sich: „Wann schreitet das Bezirksamt endlich ein?“


Dazu der in Tempelhof-Schöneberg zuständige Baustadtrat Jörn Oltmann: „Es wäre dringend geboten, dass wir aktiv diesen Zustand beenden, dafür sorgen, dass dort wieder 16 nutzbare Wohnungen entstehen. Doch die Wohnungsaufsicht, mit der wir im Interesse von Mietenden und Anwohnenden bei anderen Problemimmobilien durchaus erfolgreich operieren, hilft uns in Fällen wie diesem leider nicht weiter.“


Deshalb hält das Bezirksamt entsprechende Änderungen im Wohnungsaufsichtsgesetz und in der Bauordnung für erforderlich.


Zwei grundsätzliche Probleme: Das Recht der Bauordnung ist primär als Recht der Gefahrenabwehr für Dritte zu verstehen. Es wäre hilfreich, wenn die Bauordnung oder das Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes Berlin eindeutig die Instandhaltung und Instandsetzung von Gebäuden verlangen und die Behörden zum Handeln ermächtigen würde. Ob ferner das Wohnungsaufsichtsgesetz auch für leer stehende Gebäude gilt, geht aus dem Gesetzestext ebenfalls nicht eindeutig hervor. Hier wünscht sich das Bezirksamt eindeutige Klarstellungen. Außerdem: Die Wohnungsaufsicht kann handeln, wenn der Zustand einer Immobilie für Bewohner und Anrainer eine klare Gefährdung bedeutet. Bei einer Verwahrlosung, die wie in der Odenwaldstraße noch keine Gefährdung beinhaltet, kann die Wohnungsaufsicht nicht einschreiten. Darum hält das Bezirksamt eine Erweiterung des Gesetzes auch für solche Fälle für sinnvoll.


Weitere Möglichkeiten, die Wohnungsaufsicht effektiver zu machen: Ein Ausschluss der „aufschiebenden Wirkung” von Widersprüchen und Klagen, mit denen sich manche Eigentümer*innen gegen gemachte Auflagen zu wehren versuchen und die Klarstellung im Gesetz, dass zunächst der/die Eigentümer*in auch mit Zwangsgeldern zur Verantwortung gezogen werden kann, statt dass die Verwaltung für ihn handeln muss. Erst danach ist ein Treuhändermodell vorzusehen, auf das die Verwaltung zurückgreifen kann, wenn sich ein/e Immobilieneigentümer*in jeder konstruktiven Mitarbeit verweigert.


Oltmann: „Will ein Bezirk sich einer Problemimmobilie annehmen, muss er dafür erhebliche finanzielle Mittel vorschießen, die er nicht ohne weiteres aufbringen kann, bei denen auch nicht absolut sicher ist, dass er sie später beim Eigentümer wieder eintreiben kann. Deshalb sollte der Senat dafür einen revolvierenden Sonderfonds zur Verfügung stellen. Außerdem brauchen wir in den Wohnungsaufsichtsämtern auch das notwendige Personal, um alle Aufgaben gründlich zu erledigen.“


Kontakt: Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bauen
Jörn Oltmann, Telefon: (030) 90277-2261 



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