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28.04.2020
Birgit Leiß
Terrial Stadtentwicklung GmbH (Geschäftsführung: Ulrich Köder). Hausverwaltung: wer kennt sie/ihn?
Calvinstraße 21, 10557 Berlin

Calvinstraße 21, 10557 Berlin

Fristlose Kündigung wegen Kritik im Fernsehen


In der Calvinstraße 21 in Moabit hat der Eigentümer eine nächste Eskalationsstufe eingeläutet. Nach elfjährigen Bauarbeiten inklusive zugemauerter Fenster wurde nun einem der vier verbliebenen Mieter fristlos gekündigt. Begründung: seine kritischen Äußerungen gegenüber der Presse seien eine „schwerwiegende Vertragsverletzung“.


Roman Czapara ist einiges gewohnt von seinem Vermieter, den sogar der Makler Jürgen Michael Schick in einer Talkshow als „pathologischen Randale-Vermieter“ bezeichnet hat. Aber über das Kündigungsschreiben, das ihm der Anwalt der „Terrial Stadtentwicklung GmbH“ Ende April schickte, ist er fassungslos. Seit elf Jahren ist das Haus eine Baustelle, seit Monaten sorgt ein Presslufthammer für ohrenbetäubenden Lärm bis zu 90 Dezibel. Für eine Dachaufstockung muss die Statik verstärkt werden. In Interviews mit mehreren Fernsehsendern, darunter RBB Abendschau und Spiegel TV, hatte Roman Czapara die unzumutbare Lärmbelastung kritisiert.


Im Kündigungsschreiben heißt es nun, er habe „in wahrheitswidriger Weise“ die Behauptung aufgestellt, dass Terrial die Pandemie-Situation ausnutzen würde, um Druck auf die Mieter auszuüben. Damit werde die Ehre beziehungsweise Reputation des Eigentümers verletzt. Auch Äußerungen von Czaparas Rechtsanwalt Christoph Müller werden angeführt. Dieser musste gerichtlich durchsetzen, dass der seit August 2019 außer Betrieb genommene Fahrstuhl repariert wird. Dass Müller mutmaßte, hinter der unterlassenen Fahrstuhlreparatur stecke eine Strategie des Vermieters, müsse sich der Mieter ebenfalls als schwer wiegende Vertragsverletzung zurechnen lassen.


„Diese Kündigung ist völlig unhaltbar“, meint Müller, der inzwischen per Einstweiliger Verfügung einen Baustopp erwirkt hat. Ob die Mieter die Modernisierung dulden müssen, soll nämlich erst am 4. Juni vor dem Landgericht verhandelt werden. Solange keine Duldung vorliegt, darf der Vermieter auch nicht mit den Bauarbeiten beginnen.


Dieser Artikel erschien in der Juni/Juli Ausgabe des Magazins 6+7/2020 des Berliner Mieterverein e.V., Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund.


Nähere Informationen hier: https://moabitonline.de/14047