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01.09.2021
Susanne Torka
CG Gruppe
Emdener Straße 2, 10551 Berlin

Emdener Straße 2, 10551 Berlin-Moabit

Gröner baut illegal – Baustopp in der Emdener Straße 2


Gröner Immobilie Emdener Straße 2 in Moabit / Illegale Arbeiten – Bauaufsicht verhängt Baustopp / Bezirk für Vorkaufsrecht


Eine Firma aus dem Imperium von Bauunternehmer Christoph Gröner hat selbst verursachten Stress mit einer - Anfang des Jahres - erworbenen Immobilie im Ortsteil Moabit. Vergangene Woche verhängte die Bauaufsicht von Mitte einen sofortigen Baustopp. Grund: Massive Verstöße gegen den Milieuschutz. Gleichzeitig hat der Bezirk Mitte beschlossen, das Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts einzuleiten.
 
Das Wohn- und Geschäftshaus Emdener Straße 2 liegt im Milieuschutzgebiet „Waldstraße“. Zum Erhalt der Bevölkerungsstruktur und zum Schutz vor Verdrängung (z. B. durch Luxusmodernisierungen) gelten hier besondere Vorschriften. Bauherren müssen vor Modernisierungen zwingend Anträge mit Bauplänen einreichen. Und loslegen können sie erst nach einer Genehmigung durch den Milieuschutz.


Dem Vernehmen nach hat sich eine Gröner Firma daran nicht gehalten. Zu Beginn der Arbeiten in der ersten Augustwoche lag dem Bezirksamt Mitte nicht einmal ein Antrag mit den Bauplänen vor. Trotzdem begannen Bauarbeiter mit Hilfe von Presslufthämmern, einen breiten Durchgang durch eine massive Wand zwischen Wohnzimmer zur Küche zu stemmen, zwei Wohnungstüren zu großen Durchgängen zu verbreitern, alle Durchgänge oben durch massive Stahlträger abzusichern. Eine Wand zwischen Küche und Toilette wurde komplett entfernt.


Offenbar sollte aus zwei bisher separaten Zimmern (im Vorderhaus und Seitenflügel) plus Flur ein riesiger Wohnbereich mit direktem Durchgang zur Küche geschaffen werden. Der illegale Beginn der Arbeiten kann nur einen Grund haben: Offenbar wollte der Bauherr auf die Schnelle vollendete Tatsachen schaffen. Verbunden mit der Hoffnung, dass das dem Bezirksamt verborgen bleibt. Als künftigen Mieter für die seit Jahren leerstehende Wohnung hatte der Bauherr möglicherweise eine zahlungskräftige Klientel im Visier.


Doch das Bezirksamt Mitte kam den illegalen Machenschaften auf die Schliche, konfrontierte die Mitarbeiter der Gröner Firma mit den weder beantragten noch genehmigten Arbeiten. Diese sollen eilig die Übermittlung aller notwendigen Unterlagen zugesagt haben. Offenbar war man auf einen solchen Fall vorbereitet. Die Firma versprach, die Arbeiten ruhen zu lassen, kam mit dieser Selbstverpflichtung offenbar einem Baustopp zuvor.


Nach einer viertägigen Unterbrechung machten sich die Bauarbeiter in der leerstehenden Wohnung wieder ans Werk. Dem Vernehmen nach soll das Bezirksamt „Grünes Licht“ erteilt haben, aber nur für unkritische (nicht genehmigungspflichtige) Arbeiten, wie z. B. das Spachteln von Wänden. Doch daran hielt sich der Bauherr offensichtlich nicht. Eine weitere Wand wurde entfernt, die Bauarbeiter begannen damit, zwei neue Wände mit Hilfe von Metallprofilen und Rigipsplatten einzuziehen, ehe die Bauaufsicht Mitte vergangenen Woche bei einer Kontrolle vor Ort einen kompletten Baustopp verhängte.


Parallel dazu leitete der Bezirk Mitte ein Verfahren zur Ausübung des Vorkaufsrechts ein. Im dem Beschluss vom 31. August 2021 heißt es, in einer „leerstehenden Wohnung fanden ungenehmigte Grundrissänderungen statt, die darauf schließen lassen, dass erhebliche wohnwertstegernde Modernisierungsarbeiten durchgeführt werden sollten. Diese würden dazu führen neues, bisher nicht vorhandenes Klientel anzuziehen.“


Weiter heißt es in dem Beschluss, der Erwerber habe „bereits mehrere Objekte in sozialen Erhaltungsgebieten erkauft und bisher nur in einem Fall und nach hohem Druck die Abwendungsvereinbarung unterzeichnet.“ Es seien auf Grund vorliegender Informationen über den Käufer „erhaltungswidrige Entwicklungen“ zu befürchten, wie Modernisierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen.


Selbst erwerben kann der Bezirk die Immobilie nicht, er muss innerhalb einer bestimmten Frist einen sog. „geeigneten Dritten“ als Käufer finden aus dem Bereich der städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder Genossenschaften.


Soweit der aktuelle Bericht zur Emdener Straße 2. Hier hat die Bauaufsicht Mitte schnell und konsequent gehandelt. Das ist bei anderen Häusern in Moabit leider nicht immer der Fall, wie z. B. der Dachabriss mit verschiedenen Wassereinbrüchen in der Rathenower Straße 23 im Milieuschutzgebiet „Birkenstraße“ zeigt oder die Baumaßnahmen in der Calvinstraße 21 im Milieuschutzgebiet „Thomasiusstraße“, wo die Grundrisse verändert werden, Fußbodenheizungen eingebaut, Balkone vergrößert, was in Milieuschutzgebieten nicht genehmigungsfähig ist. Auch hier wurde gar nicht erst ein Antrag gestellt.


Siehe auch: https://moabitonline.de/36730


Eine weitere Geschichte zur CG Gruppe findet Ihr hier: Steglitzer Kreisel, Schloßstraße 80
Und eine weitere Geschichte zur CG Gruppe findet Ihr hier: ehemaliges Postscheckamt, Hallesches Ufer 60.