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26.01.2019
Prof. Dr. Dr. Jens Holst
STRATE Haus- und Grundstücksverwaltung
Heimstraße 3, 10965 Berlin

Heimstraße 3, 10965 Berlin

Als langjähriger Bewohner des Mehrfamilienhauses Heimstraße 3 in 10965 Berlin beobachte ich seit geraumer Zeit erhebliche Veränderungen, die symptomatisch für die Entwicklung auf dem Berliner Wohnungsmarkt sind und die ich deswegen gerne auf diesem Wege bekannt machen möchte. Der fünfstöckige Altbau mit Vorderhaus und Seitenflügel wechselte 2009 nach dem Tod der Vorbesitzer den Eigentümer; heute ist das Wohnhaus im Besitz von STRATE Haus- und Grundstücksverwaltung.


Besagtes Haus liegt im Erhaltungsgebiet Chamissoplatz und unterliegt seit 2015 dem Milieuschutz des Berliner Senats. Der neue Eigentümer des Wohnhauses unterläuft allerdings systematisch alle Regelungen, die dem Bestandschutz dienen und bezahlbaren Wohnraum für Anwohner erhalten sollen. Nach dem Verkauf des Dachgeschossrohlings an eine dritte Person begann der Ausbau desselben. Die Baugenehmigung erlangte der Eigentümer unter Vorspielung falscher Tatsachen: Zum Ausgleich der durch den Ausbau unvermeidlichen Überschreitung der Geschossflächenzahl gab er in dem Bauantrag vor, einen Teil des neu gestalteten Dachs als Dachgarten zur Verbesserung des Wohnwerts für die Mieter zu gestalten. Dies ist weder in dem von der Dachgeschosswohnung räumlich getrennten Dachbereich noch an anderer Stelle erfolgt; vielmehr bezog der Besitzer des Dachgeschosses die gesamte angrenzende Dachfläche baulich von Anfang an in die zugehörige Terrasse ein. Zwei Interventionen beim Bauamt Kreuzberg änderten nichts an diesem offenbar geplanten Verstoß gegen die Auflagen der Baugenehmigung – beim ersten Mal trafen die Mitarbeiter*innen noch in der Bauphase niemanden an und beim zweiten Mal kümmerten sie sich ausschließlich um Fragen des Brandschutzes!


Im Zuge des Dachgeschossausbaus erfolgte auch der Anbau eines Fahrstuhls im Hinterhof. Entgegen der ursprünglichen Baugenehmigung und der Vorgaben des Milieuschutzes verbindet der Fahrstuhl nicht nur Erd- und Dachgeschoss, sondern zwei weitere Geschosse. Die Intervention beim Bauamt anlässlich der beginnenden Öffnung weiterer Treppenhausöffnungen führte wiederum zu keiner Änderung; offenbar hat das Bezirksamt die zusätzlichen Auslässe nachträglich genehmigt – und damit die eigenen Vorgaben unterlaufen.


Seit einigen Jahren vermietet der Eigentümer sämtliche freiwerdenden Wohnungen nur noch an überwiegend studentische Wohngemeinschaften. Dabei erhalten die Bewohner*innen befristete individuelle Mietverträge für jedes einzelne Zimmer und zahlen eine Warmmiete. Diese Vermietungsstrategie widerspricht nicht nur deswegen den Zielen des Milieuschutzes, weil sie zu einer kompletten Zerstörung einer gewachsenen Wohnstruktur in dem Haus und systematischem Abbau jedes Verantwortungsgefühls führt. Gravierender sind die mit den kurzfristigen Neuvermietungen erfolgenden Mieterhöhungen, die zu einem rasanten Anstieg des Mietniveaus beitragen. Dies erfolgt durch zwei komplementäre, jeweils illegale Vorgehensweisen:
a. Vergabe von zeitlich (meist auf ein Jahr) befristeten Mietverträgen ohne Angabe rechtfertigender Gründe,
b. Mieterhöhungen deutlich über der Kappungsgrenze in Folge der Vermietung einzelner Zimmer anstelle ganzer Wohnungen,
c. Vergabe von Warmmietverträgen ohne individuelle Verbrauchsabrechnung,
d. Ausstattung einer zunehmenden Zahl von Wohnungen zur möblierten Vermietung unter massiver Erhöhung des Mietzinses im Vergleich zur Ausgangsmiete: Konkret ist dies bei einer ca. 70 qm großen Dreizimmerwohnung zu beobachten, die bisher für 650,- € kalt vermietet war und nun möbliert mit 1.490,- € angeboten ist.


Nicht nur die illegale Überschreitung der Mietbegrenzung durch die so genannte „Mietbremse“ widerspricht dem Gedanken des Milieuschutzes, sondern grundsätzlich die Umgestaltung in möblierte Wohnungen zur vorübergehenden Vermietung an Firmen oder saisonal Beschäftigte. Die massive Häufung derartiger Schritte bei gleichzeitiger Verwahrlosung aller Bereiche, die nicht unmittelbar zu Einnahmezugewinnen beim Eigentümer führen, deuten auf ein systematisches Umgehen gesetzlicher und politischer Vorgaben hin. Derartigen Machenschaften ist dringendst Einhalt zu gebieten.


Sehr geehrter Herr Baustadtrat Florian Schmidt, bitte tun Sie etwas dagegen!