MAP
×
01.05.2020
Theresa Keilhacker
"Eigentum eines ausländischen Staats". Mieter*in: H. Westedt
Gelfertstr. 44, 14195 Berlin

Gelfertstr. 44, 14195 Berlin-Dahlem

Der ca. 400 m2 große, zart und ausgewogen konstruierte Bungalow in der Gelfertstr. 44 steht seit fast vier Jahren leer, obwohl er in einem grünen Villenteil von Dahlem liegt und 1967 vom Architekten Franz Mocken erbaut wurde. Die berühmte ehemalige Kongresshalle, im Volksmund gerne „Schwangere Auster“ genannt, die 1957 der US-amerikanische Beitrag zur Internationalen Bauausstellung war, entstand nach Plänen des Amerikaners Hugh A. Stubbins unter der Mitwirkung von Franz Mocken und Werner Düttmann.


Bekannt wurde Franz Mocken vor allem für seine Beteiligung am Bau des Universitätsklinikums Benjamin Franklin in Berlin-Steglitz, das er 1968 für das amerikanische Büro von Nathaniel Curtis und Arthur Davis fertiggestellte (inzwischen gehört das Klinikum zur Charité und heißt offiziell »Campus Benjamin Franklin«). Es wird der Brutalistischen Ära zugerechnet und stellt einen sowohl funktional als auch gestalterischen Gegenentwurf zur Villa in Dahlem dar.


Eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Ina Czyborra (SPD) vom 8. Mai 2018 an das Abgeordnetenhaus von Berlin beschäftigt sich mit dem Thema: “Leerstand und Verwahrlosung in Dahlem: Wann stehen Wohnungen wieder zur Verfügung?“ und der Frage: „Ist dem Senat bekannt, ob es sich bei den genannten Grundstücken um absichtlichen Leerstand aus Gründen der Immobilienspekulation handelt? Welche Pläne oder Bauanträge gibt es ggf. für die künftige Entwicklung?“ und bei Punkt 6) wird noch konkreter gefragt: “Welche Gründe gibt es für den bald zwei Jahre dauernden Leerstand und die Verwahrlosung der Immobilie in der Gelfertstraße 44 und wie kann dem entgegengewirkt werden?“


Die Antwort dazu von Staatssekretär Scheel (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) am 30.05.2018 ist ernüchternd: „Die Objekte unter den sonstigen genannten Adressen fallen nicht unter den Anwendungsbereich des ZwVbG (Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes), da es sich entweder um leere Grundstücke, bauordnungsrechtlich um Räume zur gewerblichen Nutzung bzw. Schulnutzung oder um exterritoriales Gebiet, mithin nicht um schützenswerten Wohnraum handelt.“


Da es sich um schützenswerten und denkmalwürdigen Wohnraum handelt, kann in diesem Falle nur die Tatsache, dass sich das Haus auf „exterritorialem Gebiet“ befindet der Grund dafür sein, dass man dem Leerstand und der fehlenden Instandhaltung tatenlos zusieht. Nun müsste wenigstens das Landesdenkmalamt Berlin Kontakt zur „exterritorialen“ Vertretung in Berlin aufnehmen und diese Ikone der Nachkriegsmoderne unter Denkmalschutz stellen, um sie für die Nachwelt zu sichern. Vermutlich wäre dies die Amerikanische Botschaft, denn die Villa liegt im ehemaligen Amerikanischen Sektor von West-Berlin.