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09.02.2020
Katalin Gennburg und Gabriele Gottwald
Trockland Gruppe. Bauherr, Vermarktung: PZG Projekt Zimmerstraße GmbH
Zimmerstraße 92-94, 10117 Berlin

Zimmerstraße 92-94, 10117 Berlin

Im Neubauprojekt „Charlie Living“ des Projektentwicklers Trockland Management GmbH in der Zimmerstraße 92-94 im Bezirk Mitte sind 243 Wohnungen entstanden, aber auch ein „Aparthotel“ mit 48 „Serviceappartments“ (Studios und Einzimmerwohnungen). „Nach Auskunft des Bezirks Mitte ist für das Objekt eine Mischnutzung genehmigt und gebaut worden, neben Wohnungen auch Serviceapartments und Gastronomie. Der hierfür gültige Bebauungsplan I-216, festgesetzt am 27.06.2006, setzt Mischgebiet fest. Demnach liegt hier keine Zweckentfremdung von Wohnraum vor.“ (*) 


In dem Objekt werden zudem Wohnungen ohne besondere Serviceleistungen angeboten. Die aktuellen Angebotsmieten mit Nettokaltmiethöhen von bis zu knapp 26 €/m2 lassen sich schwer nach dem Tatbestand der Mietpreisüberhöhung nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) bemessen, da die Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund von Mietpreisüberhöhungen Aufgabe der Bezirke und „dafür erforderlich ist, dass das Ausnutzen eines geringen Angebots von vergleichbaren Wohnungen zur Erzielung der unangemessen hohen Miete ursächlich ist. Dies kann nicht anhand von Angebotsmieten erfolgen. Erforderlich ist vielmehr, dass ein Mietvertrag in Ausnutzung des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnungen durch den Mieterhaushalt mit einer entsprechend überhöhten Miete abgeschlossen werden musste und der Mieterhaushalt dieses beim zuständigen Bezirk anzeigt. Schwierig erscheint neben der Nachweisführung der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Neubauten auch der Nachweis, dass bei derartigen Neubauten die geforderte Miete mehr als 20 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Berliner Mietspiegel 2019 weist für solche Neubauten keine ortsüblichen Vergleichsmieten aus.“ (*)


Nach Auskunft des Bezirks Mitte wurde in der gesamten Zimmerstraße keine zweckentfremdungsrechtliche Genehmigung erteilt. Es liegen auch keine Hinweise auf Zweckentfremdungen vor. Ein weiterer Beherbergungsbetrieb in der Zimmerstraße ist das „The Wall“, welches sich in der Zimmerstr. 88 befindet und vom einem Bürogebäude zu einem Hotel umgebaut wurde.“ (*)


Im Entwurf des Bebauungsplans 1-98 vom 28. Juni 2019 für die Flurstücke 80 und 84 beiderseits der Friedrichstraße zwischen Schützenstraße und Zimmerstraße einschließlich des Grundstücks Mauerstraße 93 sowie einen Abschnitt der Friedrichstraße im Bezirk Mitte von Berlin, Ortsteil Mitte (Vorlage zur Beschlussfassung vom 05.12.2019, Drs. 18/2375) steht: Es wird die Ansiedlung von Beherbergungsgewerbe ausgeschlossen.


Wenn die beantragte Nutzung jedoch dem Wohnen zugeordnet wird, ist sie zulässig. Diese Entscheidung obliegt der Genehmigungsbehörde, der Bauaufsichtsbehörde des Bezirkes Mitte. In einem städtebaulichen Vertrag können Regelungen zur künftigen Nutzung getroffen werden, sofern sie nicht dem Bebauungsplan widersprechen.


Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben können auch Nutzungen ausgeschlossen werden. Inwiefern ein künftiger Investor dazu bereit ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da Gespräche noch ausstehen.

(*) Die Antworten stammen von Staatssekretär Scheel, in Vertretung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen auf die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg und Gabriele Gottwald (LINKE) vom 07. Januar 2020 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Januar 2020) aus der Drucksache 18 / 22 027, siehe auch:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/SchrAnfr/S18-22027.pdf


Nachtrag vom 9. November 2020: Die Trockland-Gruppe hat das Neubauprojekt „Charlie Living“ bereits wieder weiterverkauft, und zwar an „Wirtgen Invest“ (Quelle: „Thomas Daily“). Laut Grundbuch wurde die Sache als „Share Deal“ abgewickelt, d.h. keine Grunderwerbsteuer gezahlt. Was ein „Share Deal“ ist, wird sehr gut im Videoclip hier erklärt.