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13.08.2020
Landesdenkmalrat Berlin
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR (Anstalt öffentlichen Rechts)
Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin

Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin-Niederschönhausen
Dietzgenstraße 100, 13158 Berlin-Niederschönhausen

BVG-Straßenbahndepot Niederschönhausen/Strategien gegen den Verfall


Das Straßenbahndepot Niederschönhausen ist ein bedeutendes Denkmal der Geschichte der Mobilität und des Öffentlichen Nahverkehrs in Berlin. Die Gebäude wurden zwischen 1900 und 1924 in zwei Bauphasen errichtet. Seit 2015 wird die Anlage nicht mehr genutzt, der Leerstand und vor allem die fehlende Instandhaltung seitens der Eigentümerin BVG hat bereits zu gravierenden Schäden an den ehemaligen Verwaltungsgebäuden geführt. Da die BVG einen neuen Betriebshof benötigt, aber bislang keinen geeigneten Standort gefunden hat, wird auch ein Abbruch der Gebäude in Erwägung gezogen; ein entsprechender Antrag wurde bereits 2018 eingereicht.


Der Landesdenkmalrat fordert die BVG als Eigentümerin auf, die Gebäude entsprechend ihrer Qualität und Bedeutung zu sichern und zu pflegen und so ihrer Pflicht zur Erhaltung des Ensembles nachzukommen. Gerade eine öffentliche Institution sollte als Denkmaleigentümerin Verantwortung für die ihr anvertrauten Bauten übernehmen. Der Landesdenkmalrat drängt daher darauf, die nicht mehr benötigten Bauten nicht nur zu erhalten und zu pflegen, sondern auch planerische Grundlagen dafür zu schaffen, das Areal für neue öffentliche Aufgaben des Landes nutzbar zu machen. Eine produktive Zusammenarbeit mit dem Bezirk, dem Land und auch privaten Interessensgruppen, um gemeinsam städtebauliche Entwicklungspotenziale für die Anlage zu finden und zu fördern, wäre auch ein Signal für den überfälligen Wandel im Umgang mit wertvoller Bausubstanz.


Denn der Leerstand sowie die vorsätzlich unterlassene Pflege der Gebäude und der damit einhergehende Verfall entsprechen in keiner Weise der heutigen Verpflichtung zu einem sparsamen Umgang mit baulichen Ressourcen. Im Falle von Baudenkmalen ist dies nach Ansicht des Landesdenkmalrats vollends inakzeptabel.


Falls von Seiten der Eigentümerin kein schnelles Umdenken sichtbar wird, rät der Landesdenkmalrat zu einer denkmalrechtlichen Sicherungsanordnung.


Landesdenkmalrat Berlin, Empfehlungen des LDR aus der LDR-Sitzung 14.08.2020


Siehe auch:
https://www.berlin.de/sen/kulteu/denkmal/organisation-des-denkmalschutzes/landesdenkmalrat/positionen-und-empfehlungen


Nachtrag vom 23. Juli 2022
Inzwischen haben notdürftige Sicherungsmaßnahmen durch die BVG stattgefunden, jedoch versinkt das denkmalgeschützte Gelände weiter im Dornröschenschlaf. Die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage Nr. 18/24973 vom 14. September 2020, behält wohl weiter ihre Gültigkeit, auch wenn sie angesichts der Wohnungsnot in Berlin unbefriedigend ist: „Die BVG hat die Hintergründe erläutert, aus denen ein Bedarf an betrieblicher Nutzung weiterhin besteht und die Voraussetzungen dafür dargelegt, dass das Grundstück keiner anderen Nutzung zugeführt werden könnte.“