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10.04.2020
Theresa Keilhacker
Rainer Löhnitz (vormals Land Berlin). Betreiber: SEZ Berlin GmbH, Geschäftsführung Adolf Sailer
Landsberger Allee 77, SEZ, 10249 Berlin

Landsberger Allee 77, 10249 Berlin
Landsberger Allee 77, 10249 Berlin

Das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) 1981 wurde von der Aufbauleitung Sondervorhaben Berlin unter Leitung von Erhardt Gißke fertiggestellt. Beteiligte Planer unter Leitung von Erhardt Gißke waren u.a. Bernd Fundel, Günter Reiß, Klaus Tröger und Otto Patzelt. Maßgeblich zum Entwurf hatte Günter Reiß beitragen, der zu diesem Zeitpunkt als Architekt im Westen bei Hochtief arbeitete. Er war aber in der DDR ausgebildet worden und flüchtete 1972 nach West-Berlin. Es war zu DDR-Zeiten ein öffentliches Vorzeigeprojekt der Partei- und Staatsführung, aber mit seinem interessanten Sport- und Freizeitangebot, sowie der modernen und offenen Architektur auch ein Publikumsmagnet, ähnlich wie der Palast der Republik. Beide Gebäude hätte man dringend unter Denkmalschutz stellen bzw. zumindest als „Besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ betrachten müssen.“


2003 erhielt der Geschäftsmann Löhnitz aus Leipzig vom Land Berlin das einstige DDR-Prestige-Objekt an der Landsberger Allee in Friedrichshain SEZ (Sport- und Erholungszentrum) mit fast 50.000 m2 Grundstücksgröße für einen symbolischen Euro mit der Auflage, das Gelände innerhalb von fünf Jahren zu einem familienfreundlichen Spaßbad umzubauen. Es war die Zeit von Bürgermeister Wowereit (2001-2014) und seinem Versuch, den hochverschuldeten Haushalt zu konsolidieren, mithilfe von Finanzsenator Thilo Sarrazin (2002-2009) und dem umstrittenen Verkauf von landeseigenen Liegenschaften. Sollte der Investor das Hallenbad nicht fristgerecht eröffnen, war eine Vertragsstrafe und ein Rückkaufrecht im Vertrag vorgesehen. Heute deutet eine ruinöse Gebäudelandschaft darauf hin, dass seitdem Einiges schief gegangen ist.


„Anfragen des Bundes der Steuerzahler zum SEZ hatte die Senatsverwaltung für Finanzen zunächst ignoriert. Erst auf einen förmlichen Antrag auf Aktenauskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz im Jahr 2013 reagierte diese, beantwortete die Fragen des Bundes der Steuerzahler jedoch teilweise nur ausweichend und unvollständig. Jedenfalls behauptet die Senatsverwaltung hinsichtlich der Vertragsstrafeklausel, dass es keine Anhaltspunkte für eine Vertragsverletzung gegeben habe. Auf die Frage, an welchem Datum und in welchem Umfang denn im baurechtlichen Sinne ein Hallenbad- bzw. Schwimmbetrieb im SEZ wieder aufgenommen worden sei, wollte der Senat aber offenbar überhaupt nicht antworten. Erst hieß es, dass vom Käufer ein Badebereich präsentiert worden sei, der dem von ihm selbst eingereichten Nutzungskonzept entspricht. Dann hieß es im Widerspruchsbescheid, dass eine spezielle baurechtliche Definition für einen Hallenbad- bzw. Schwimmbetrieb bei der Senatsverwaltung für Finanzen überhaupt gar nicht bekannt sei. Stattdessen verwies der Senat auf den Kaufvertrag, den der Investor zwischenzeitlich auf seine Homepage gestellt hatte, nachdem die Medien im Sommer 2013 seine Bauvoranfragen für das SEZ-Grundstück beim Bezirk öffentlich gemacht hatten.“ (Quelle: https://web.archive.org/web/20140226103031/http://www.schwarzbuch.de/content/landeseigenes-grundstuck-bedingungslos-verschenkt)


Den Bebauungsplan für das Gelände SEZ zog der Senat Ende 2015 vom Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an sich und hätte damit theoretisch die Planungshoheit. Die Finanzverwaltung gab 2017 jedoch im RBB bekannt, dass am Ende ein Gericht entscheide, wer der Eigentümer dieses Geländes sei und Ende 2018 hieß es dann in einer Antwort auf eine Parlamentarische Anfrage: „Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor.“


Die Unkrautwurzeln können also weiter das im Dornröschenschlaf versunkene Gelände überwuchern. Auch wenn auf der Startseite des SEZ Berlin steht: „Liebe Besucher, bitte beachtet, dass der Sport- & Poolbereich vorläufig geschlossen ist. Wir können hierzu leider keine telefonischen Rückfragen beantworten! Wir stehen trotzallem für Veranstaltungsanfragen und Mietanfragen für Film- und Fotoshootings zur Verfügung. Euer SEZ-Team“



Nachträge


09. Juli 2022
Laut neuestem Urteil des Kammergerichts bekommt das Land Berlin jetzt das SEZ zurück, es hob in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Landgerichts von 2018 auf und verurteilte nun den privaten Eigentümer Löhnitz dazu, die Immobilie gegen Zahlung von einem Euro herauszugeben. Dagegen will dieser jedoch ebenso juristisch vorgehen. Es könnte also weitergehen mit dem Film- und Fotoshooting in der maroden Berlin-Kulisse SEZ.


04. Januar 2024, rbb24
Ehemaliges Erlebnisbad SEZ in Friedrichshain soll abgerissen werden, mehr...


09. Januar 2024
Rettet das SEZ: Petition unterschreiben und teilen! mehr...


12. Januar 2024, Berliner Zeitung
Absage an Abriss, mehr...


18. Januar 2024, Berliner Zeitung
Widerstand gegen SEZ-Abrisspläne ..., mehr...


20. März 2024, Neues Deutschland
SEZ in Berlin: Tausende Unterschriften gegen den Abriss, mehr...
 

21. März 2024, Berliner Zeitung
Kampf um Erhalt des SEZ in Friedrichshain geht weiter, mehr...



Kontakt: kontakt@sez-berlin.com