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04.12.2020
Birgit Leiß
Gewobag
Putlitzstraße 13, 10551 Berlin

Putlitzstraße 13, 10551 Berlin

Wieso können die Mieter nach der Instandsetzung nicht zurück?


Die Mieter der Putlitzstraße 13 haben Angst, ihr Zuhause zu verlieren. Zur Durchführung einer dringend notwendigen Instandsetzung sollen sie ihre Wohnungen verlassen. Ein Rückzug sei „wahrscheinlich“ nicht möglich, erfuhren sie. Beim Berliner Mieterverein kann man über das Vorgehen der Wohnungsbaugesellschaft Gewobag nur den Kopf schütteln.


Dass an dem Altbau etwas gemacht werden muss, ist schon lange bekannt. Es gibt Risse an der Fassade, im Treppenhaus und in den Wohnungen. Das Problem bestehe bereits seit dem Bau der U-Bahn-Linie 9 in den 1960er Jahren, will ein Mieter wissen. Damals habe sich das Haus abgesenkt. Nun muss das Fundament mittels einer sogenannten „Gründungssanierung“ verstärkt werden.


Mitte September wurden die Mieter von Vorderhaus, Seitenflügel und Quergebäude aufgefordert, bis zum 30. November auszuziehen. Die Standsicherheit des Quergebäudes sei gefährdet, so die Gewobag, die das Haus 2013 gekauft hat. Das normale Vorgehen wäre, die Mängel zu beseitigen und die Mieter, falls nötig, für diese Zeit woanders unterzubringen. Einigen Mietern – nicht allen – wurde bereits Ersatzwohnraum angeboten. Unklar ist jedoch, ob die Umsetzung nur temporär – also für die Zeit der Bauarbeiten – erfolgen soll oder endgültig. Ein Mieter hat festgestellt, dass es sich bei den angebotenen um viel kleinere, teurere Wohnungen handelt. In einem zweiten Schreiben und im Gespräch mit den Mietern ist das Wohnungsunternehmen etwas zurückgerudert. Es sei nur erforderlich, dass ein Stockwerk leer gezogen wird. Doch in einer Stellungnahme gegenüber dem MieterMagazin wiederholte die Gewobag, dass eine Sanierung des Gebäudes im bewohnten Zustand nicht möglich sei. Aktuell könne man Umfang und Auswirkungen der Baumaßnahmen noch nicht abschätzen, so Sprecherin Monique Leistner: „Wir sind bestrebt, jedem Mieter einen Rückzug in das Haus zu ermöglichen.“ Die Sicherheit der Mieter habe höchste Priorität.


Fakt ist: Die Mieter haben gültige Mietverträge. Solange keine Nutzungsuntersagung vorliegt, gibt es keinen Grund, warum sie nicht in ihre Wohnungen zurück können, erklärt eine Rechtsberaterin des Berliner Mietervereins. Es sei kein Ausweis professionellen Wohnungsmanagements, die Bewohner, darunter ältere Menschen, mitten in der Pandemie so in Angst und Schrecken zu versetzen.


Siehe auch:
MieterMagazin 12/2020