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27.09.2022
Marina Kara
Bahngelände Greifswalder Straße GmbH, Geschäftsführer Christian Gérôme und Jan Holstein
zwischen Greifswalder Straße, Danzinger Straße und Ringbahn, 10405 Berlin, 10405 Berlin

Ernst-Thälmann-Park

Auf dem Gelände des heutigen Ernst-Thälmann-Parks befand sich bis vor der Wende noch eines von 33 Gaswerken in Berlin. Überlegungen, im Ernst-Thälmann-Park entlang der Greifswalder Straße Wohnungsbau zu erstellen, sind schon einige Jahre vom Tisch, nachdem Anwohner*innen protestiert hatten und das Landesdenkmalamt Berlin das gesamte Ensembles 2014 als wichtiges Zeitzeugnis ostmoderner Planung unter Denkmalschutz stellte


Es gab oft Auseinandersetzungen mit dem Investor rund um Christian Gérôme, der 2011 mit der „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“ Bahnflächen zwischen Ringbahn und Ernst-Thälmann-Park gekauft hatte und dafür gerne Baurecht wollte. Die rot-rot-grüne Zählgemeinschaft in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Pankow war lange uneins, was auf dieser Fläche passieren soll und so passiert öffentlich wahrnehmbar zur Zeit nichts. Auf der Fläche ist Gewerbe, von Christian Gérôme und seinen Geschäftspartnern selbst genutzt, zum Teil in Pachtverhältnis mit ihnen. Die Anwohner*innen-Initiative meint, der städtebauliche und soziale Kontext könnte alles Mögliche an dieser Stelle gebrauchen - außer noch mehr renditeorientierten Wohnungsbau. Sie setzt sich für Freiflächen zugunsten von Erholung und Freizeit ein und verweist auf die Bedeutung des Güterbahnhofsgeländes als Frischluftschneise.


Die „Bahngelände Greifswalder Straße GmbH“, die inzwischen seit Januar 2020 zwei positiv beschiedene Bauvorbescheide für ein Hochhaus und mehrere niedrigere Gebäude vom Bezirk erhalten hat, war wegen stockender Planungen vor das Verwaltungsgericht Berlin gezogen, das Ende 2018 in seinem Urteil darauf hinwies, dass „die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Errichtung der geplanten und der Umnutzung des vorhandenen Gebäudes (…) gemäß § 34 BauGB zu beurteilen“ sei, denn das Vorhabengrundstück läge innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Mit Letzterem ist die zu DDR-Zeiten Mitte der 80er Jahre gebaute Thälmann-Siedlung gemeint, die heute unter Denkmalschutz steht und durch Geschosswohnungsbau in Großformen sowie zwei 17- bzw. 19-stöckige Punkthochhäuser charakterisiert ist, aber auch großzügige Grün- und Freiflächen, u. a. die Parkanlage Ernst-Thälmann-Park, aufweist. Der § 34 sieht vor, dass sich die angrenzende Bebauung in „Art und Maß“ nach der Umgebung zu richten hat. Der Investor darf also nach derzeit gültigem § 34 BauGB analog Punkthochhäuser und mindestens 6-geschossige Gebäuderiegel auf seinem Grundstück bauen.


Die Vorlage des Bezirksamtes Pankow für die Aufstellung des Bebauungsplans 3-61 „zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG“ vom 14. August 2019 sieht nun vor, die Flächen des bestehenden Schulstandortes der Grundschule Am Planetarium neu zu ordnen und zu erweitern. Eine übergeordnete Fuß- und Radwegeverbindung soll entlang der Ringbahn über die Flächen des ehemaligen Güterbahnhofes Greifswalder Straße und über die (heutige) Straßenbrücke bis zum Anton-Saefkow-Park geschaffen werden. Eine Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Ringbahn soll in Verlängerung der Gubitzstraße errichtet werden, um eine Anbindung der nördlich der Ringbahn gelegenen Flächen an das Plangebiet und die hier bestehenden und geplanten Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zu ermöglichen.


Mehr Informationen:

http://thaelmannpark.de
https://thaelmannpark.wordpress.com/dokumente/


Nachtrag

21.04.2023, Berliner Morgenpost: Jamaika-Bündnis für Pankow bedeutet den Weg frei für umstrittenes Hochhausprojekt, mehr...