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18.12.2018
Niklas Schenker
Krieger + Schramm Wohnbau Berlin GmbH & Co. KG. Hausverwaltung: Markgrafen Quartier Hausverwaltung GmbH
Uhlandstr. 104/105, Fechnerstr. 7, 10717 Berlin

Uhlandstr. 104/105, 10717 Berlin
Fechnerstr. 7, 10717 Berlin

Am 19. Dezember wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf das Bauvorhaben des Investors Krieger & Schramm in der Uhlandstr. 104/105/ Fechnerstr. 7 vorgestellt. Der Investor möchte die vorhandenen 24 Wohnungen abreißen, dafür 103 neue Wohnungen errichten. Dadurch wird die Baumasse enorm erhöht, soweit, dass der Investor öffentliches Straßenland überbauen würde. Seit Monaten klagen die Mieter*innen der betroffenen Häuser über Entmietung und nicht-genehmigtem Leerstand. Ein Abrissantrag ist nicht beschieden.


„Der Investor entmietet seit Monaten systematisch – das ist wirklich widerlich! Stadtrat Herz will das mieter*innenfreundliche Zweckentfremdungsverbotsgesetz, das den Leerstand und Abriss versagt, nicht konsequent anwenden. Auch von Stadtrat Schruoffeneger und vom Bezirksbürgermeister erwarte ich hier mehr Einsatz. Das Bezirksamt ist zurzeit keine Hilfe im Kampf gegen Verdrängung.


Wenn der Investor bauen will, dann müssten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Der Investor muss alle Aufhebungsverträge, die mit 17 der 24 Mietparteien bereits geschlossen wurden, bei Einverständnis der Mieter*innen zurücknehmen. Das Projekt wird erst weitergeführt, wenn diese Bedingung erfüllt ist.
  • Der Investor prüft die Sanierung des Bestandsgebäudes bzw. eine bestandswahrende Nachverdichtung. Hierfür ist ein städtebaulicher Wettbewerb in Betracht zu ziehen.
  • Alle Bestandsmieter*innen müssen bei Abriss ihren gültigen Mietvertrag behalten und angeboten bekommen, eine der neu errichteten Wohnungen bewohnen zu können. Die Miethöhe darf höchstens 7,92€/qm betragen. Wenn die aktuelle Miete geringer ist, muss diese angesetzt werden. Der Investor stellt für die Zwischenzeit eine Ersatzwohnung zu denselben Mietkonditionen. Die Umzugskosten werden übernommen.
  • Leerstand muss zu Wohnzwecken rückgeführt werden, solange kein Abrissantrag bewilligt wurde. Kommt der Investor dem nicht nach, müssen Zwangsgelder erhoben werden. Notfalls muss ein Treuhänder eingesetzt werden und die Wohnungen zwangsweise vermietet werden. Bei Abriss müssen 24 Ersatzwohnungen zu höchstens 7,92€/qm entstehen.
  • Es braucht einen vorhabenbezogenen B-Plan. Die Kooperative Baulandentwicklung muss gelten, nach dem 30% der Geschossfläche Wohnen nach Abzug der 24 Ersatzwohnungen zu höchstens 6,50€/qm errichtet werden müssen. Der Investor muss sich an Kosten wachsender sozialer Infrastruktur, wie Kitas und Schulen, angemessen beteiligen.


Auch Private haben eine soziale Verantwortung. Der Eigentümer der Fechnerstr. 7 kommt dem in keiner Weise nach – für ihn steht maximaler Profit im Mittelpunkt.“


Unterstützen Sie uns dabei! Kontakt: niklas.schenker@linksfraktion-cw.de


Mehr Informationen:
https://www.berliner-woche.de/wilmersdorf/c-bauen/alles-in-der-schwebe_a233896


Nachtrag:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, Qualitätskriterien beim Bauvorhaben zu beachten, mehr...