Ich wohne in der Herrfurthstr. 12, dazu gehört noch die Lichenrader Str. 50. Hausverwaltung ist seit 2024 die POB Verwaltungs GmbH. Diese neue Hausverwaltung teilte uns über die Vollmacht mit, dass die Eigentümerin die Tefilin S.a.r.l ist. Vorher war aber als Eigentümerin die ABA Berlin Wohnimmobilien GmbH mit Sitz in Wien. Über eine Umfirmierung wurden wir als Mieter*innen nicht informiert. Gibt es keine Informationspflicht, wenn der Eigentümer sich verändert?
2017 wurde das Haus in Wohn/Teileigentum umgewandelt (wir wurden per Schreiben durch das Bezirksamt informiert). Es bestand eine Frist von 7 Jahren bevor Einheiten als Teileigentum verkauft werden können.
Aktuell werden nun (nach Ablauf der 7 Jahre) einzelne Wohnungen und Ladenlokale verkauft. Der Laden (Friseur) wurde gekündigt und verkauft. Eine Erdgeschosswohnung wurde verkauft, die jetzt als Einzimmerwohnung an mehrere Saisonarbeiter vermietet wird (wäre auch zu prüfen, ob das legal ist).
Eine Wohnung wurde nur befristet vermietet und wird jetzt verkauft. Die Befristung ist nach dem was ich gelesen haben nicht legal gewesen, aber die Mieter haben sich nicht dagegen gewehrt, sondern sind ausgezogen.
Bisher sind meines Wissens noch keine vermieten Wohnungen zum Verkauf angeboten.
Das Haus ist in schlechtem Zustand und sanierungsbedürftig.
* Name geändert