Wochenlang haben die Mieter des Häuserblocks Leine-/Ecke Oderstraße in Neukölln gebangt, wer neuer Eigentümer ihrer Wohnungen wird. Jetzt steht fest: Der Bezirk Neukölln hat das Vorkaufsrecht für die 164 Wohnungen des sogenannten Luftbrückenhauses ausgeübt – zugunsten der Genossenschaft Beamten-Wohnungs-Verein zu Berlin. Das teilte Neuköllns Stadtrat für Stadtentwicklung Jochen Biedermann (Grüne) am Donnerstag mit.
Die Mieter zeigen sich erleichtert. „Damit wurden nicht nur wir gerettet, sondern langfristig bezahlbarer Wohnraum erhalten“, sagt eine Bewohnerin. Nach Angaben der Mieter hat der Bezirk durch die Ausübung des Vorkaufsrechts verhindert, dass eine Luxemburger Briefkastenfirma neuer Eigentümer wird, hinter der sich der Großeigentümer Pears Global mit mehr als 3000 Wohnungen in Berlin verbergen soll. „Das hat uns große Sorgen bereitet, seit wir vom Kauf durch Pears wussten“, berichtet ein Bewohner. Das Unternehmen versuche seit Jahren, die Kiezkneipe Syndikat in der Weisestraße zu räumen. „Zu wissen, dass in diesen unsicheren Zeiten nun zumindest unsere Wohnungen sicher sind, ist ein bombastisches Gefühl“, sagt eine andere Mieterin.
Neukölln hat zum dritten Mal in diesem Jahr sein Vorkaufsrecht ausgeübt. Nach der Zahl der Wohnungen ist das „Luftbrückenhaus“ das bisher größte Objekt. Das Haus verdankt seinen Spitznamen der Luftbrücke der West-Alliierten während der Blockade West-Berlins 1948/49. Der Häuserblock steht neben der ehemaligen Einflugschneise des Flughafens Tempelhof.
Symbol der Stadtgeschichte - Die Rosinenbomber, die damals Lebensmittel und Brennstoff einflogen, setzten unmittelbar neben dem Haus über den Köpfen wartender Kinder zur Landung an. Auf historischen Fotos ist das Haus aus verschiedenen Perspektiven zu sehen, wodurch es sich zu einem Symbol der Stadtgeschichte entwickelt hat.
Der für das Vorkaufsrecht zuständige Stadtrat Biedermann bedankte sich am Donnerstag bei der Genossenschaft und sagte: „Ich freue mich sehr, dass Genossenschaften sich zunehmend engagieren. Gemeinsam können wir den Ausverkauf Berlins aufhalten.“ Noch allerdings ist die Entscheidung des Bezirks zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht rechtskräftig. Verkäufer und ursprünglicher Käufer haben die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen oder vor Gericht zu ziehen. „Nun heißt es abwarten, ob das Verfahren in die Verlängerung geht oder die Mieter schnell Sicherheit haben werden“, sagt Biedermann.
Beim Verkauf von Häusern in Milieuschutzgebieten wie im vorliegenden Fall haben die Bezirke zwei Monate Zeit, um in den Kaufvertrag einzutreten, wenn zu befürchten ist, dass die Ziele des Milieuschutzes ausgehebelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Nicht zum Zuge kommt das Vorkaufsrecht, wenn sich der Käufer verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Eine solche Verpflichtung wird Abwendungserklärung genannt. Im vorliegenden Fall hat es nach Angaben des Bezirks zwar Gespräche über eine Abwendungsvereinbarung gegeben, doch haben diese „nicht zu einer Vereinbarung geführt“.
Dieser Artikel erschien in ungekürzter Fassung am 17. April 2020 in der Berliner Zeitung:
https://www.berliner-zeitung.de/mensch-metropole/neukoelln-uebt-vorkaufsrecht-beim-luftbrueckenhaus-aus-li.81357
Siehe auch Artikel: Weisestraße 56, 12049 Berlin (Pearls Group).